Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind eine neue Ära. Ihr Kind wird selbstständiger und nabelt sich im Laufe der Grundschulzeit etwas mehr ab. Gleichzeitig ist es aber auch mehr Anforderungen ausgesetzt, muss sich an mehr Regeln halten und hat weniger Zeit für unbeschwertes Spielen.
Es kann eine Weile dauern, bis Sie und Ihr Kind sich an den neuen Lebensabschnitt gewöhnt haben. Startschwierigkeiten oder gelegentliche Konflikte sind in dieser Phase nicht ungewöhnlich. Wenn diese jedoch sehr ausgeprägt sind und Sie, Ihr Kind oder sein Umfeld belasten, kann es sich lohnen, gemeinsam mit der Kinder- und Jugendärztin oder dem Kinder- und Jugendarzt genauer hinzuschauen.
Deshalb haben wir mit den Grundschulchecks I und II die gesetzlichen Leistungen U1 bis U9 sowie J1 um spezielle Vorsorgeuntersuchungen ergänzt. So werden etwaige Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und ggf. behandelt und Sie als Familie bestmöglich bei der Entwicklung Ihres Kindes unterstützt.
Beim Grundschulcheck I liegt der Fokus vor allem darauf, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen zu erkennen. Denn diese verstärken sich oftmals erst mit Schuleintritt oder fallen dann deutlich stärker auf. Zudem können sie die weitere schulische Entwicklung erheblich beeinflussen.
Gemeinsam mit Ihrer Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin oder Ihrem Arzt für Kinder- und Jugendmedizin beleuchten Sie die Entwicklung Ihres Kindes. Dazu gehören Fragestellungen wie zum Beispiel:
Gegen Ende der Grundschulzeit hat sich der Schulalltag meist stabilisiert. Dennoch entwickelt Ihr Kind sich weiter. Es lernt, seine eigenen Werte zu entwickeln und ggf. auch gegenüber einer Gruppe zu vertreten. Zudem übernimmt es immer mehr Verantwortung bei der Planung und Gestaltung seines Alltags.
Auch beim Grundschulcheck II schauen Sie gemeinsam mit Ihrer Kinder- und Jugendärztin oder Ihrem Kinder- und Jugendarzt auf die Entwicklung Ihres Kindes. Dabei geht es vor allem um folgende Bereiche:
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bieten wir Ihnen folgende zusätzliche Leistungen:
Elterninformation Schulstart
Grundschulcheck-Fragebogen zu Stärken und Schwächen
Das bedeutet wahrscheinlich, dass Ihre Praxis für Kinder- und Jugendmedizin nicht an unserem Gesundheitsprogramm „STARKE KIDS by BKK“ teilnimmt. Sie können das Praxisteam auf das Programm hinweisen und fragen, ob sie die Teilnahmeerklärung dafür unterschreiben möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie die Praxis wechseln, um die kostenlosen Grundschulchecks für Ihr Kind in Anspruch nehmen zu können. Eine teilnehmende Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Arztsuche.
Nein. Grundsätzlich sind beide Grundschulchecks Zusatzangebote, die Sie freiwillig wahrnehmen können. Wenn Sie sich unsicher sind oder einen zusätzlichen Blick auf Ihr Kind durch Ihre Kinder- und Jugendärztin oder Ihren Kinder- und Jugendarzt wünschen, ist eine Teilnahme sinnvoll. Es kann auch sein, dass Ihr Praxisteam Sie auf die Leistung anspricht und Ihnen nahelegt, einen Termin für einen Grundschulcheck zu vereinbaren.
Selbstverständlich! Die Grundschulchecks sind eine Zusatzleistung von uns, die jeder und jedem Versicherten zusteht. Sie brauchen also keinen „Grund“, um die Leistung in Anspruch zu nehmen.