Im Kleinkind- und Kindesalter wachsen Kinder nicht nur rasant, sondern entwickeln auch ihr Immunsystem. Die Rachen- und Gaumenmandeln (Tonsillen) sind Teil dieser immunologischen Entwicklung. Sie sind in dieser Zeit sehr aktiv und können stark wachsen, was erst einmal nicht ungewöhnlich ist. Wenn die Tonsillen jedoch krankhaft vergrößert sind, können Sie Probleme verursachen wie zum Beispiel nächtliches Schnarchen und Atemaussetzer, Mittelohrinfekte, Sprech- und Artikulationsstörungen oder gestörtes Ess- und Trinkverhalten. Dann müssen sie behandelt werden.
Gerade bei Kindern ist es uns dabei wichtig, dass ein notwendiger Eingriff möglichst schonend erfolgt. Das ist vor allem bei einer Verkleinerung der Gaumenmandeln (Tonsillotomie) der Fall, da diese unter hohen Qualitätsstandards sowie ambulant ohne Krankenhausaufenthalt erfolgt. Aus diesem Grund haben wir über eine Zusatzvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unser Programms "Starke Kids by BKK“ erweitert: Bei entsprechender medizinischer Indikation übernehmen wir die Kosten einer Tonsillotomie bei Kindern zwischen 2 und 12 Jahren.
Die Verkleinerung der Gaumenmandeln kommt Ihrem Kind gleich mehrfach zugute:
Zusätzlich zum gesetzlichen Standard übernehmen wir für Ihr Kind folgende Leistungen:
Teilnahmeerklärung Versicherte
Elterninformation Tonsillotomie
Im Gegenteil: Untersuchungen haben gezeigt, dass die Tonsillotomie risiko- und schmerzärmer ist als die vollständige Entfernung der Mandeln (Tonsillektomie). Auch wir haben im Rahmen der Zusatzvereinbarung eine Studie zur Tonsillotomie durchführen lassen. Diese hat gezeigt, dass die Komplikationsrate der Tonsillotomie deutlich geringer war als bei der klassischen Tonsillektomie.
Unsere Zusatzleistung beinhaltet folgende Ausschlüsse: Retonsillotomie, schwerwiegende Nebenerkrankungen, Gerinnungsstörungen, akute Mandelentzündung, submuköse Gaumenspalte, Nasen-Rachen-Fibrom bei Adenotomie, Druckschmerzhaftigkeit der Tonsillen, fehlende Luxierbarkeit. Eine Tonsillotomie ist zudem ausgeschlossen, wenn bei Ihrem Kind Exprimat sichtbar ist oder es mehr als drei antibiotikapflichtige Mandelentzündungen im Jahr vor der Operation bzw. mehr als vier antibiotikapflichtige Mandelentzündungen seit seiner Geburt hatte.