Depressionen und Alltagsbelastungen stellen ein Risiko während der Schwangerschaft dar, denn: Studien zufolge beeinträchtigen Depressionen und Alltagsbelastungen bereits die Entwicklung des kindlichen Gehirns im Mutterleib und können so die Entwicklung des ungeborenen Kindes gefährden.
Um den Schutz von Mutter und Kind zu erhöhen und Risikofaktoren frühzeitig erkennen sowie behandeln zu können, gibt es die über den Innovationsfonds geförderte Studie UPlusE. Hierbei nehmen Schwangere von teilnehmenden gynäkologischen Praxen ab dem 01.02.2024 an einem standardisierten Screening teil und beantworten vor der Vorsorgeuntersuchung Fragebögen via App. Im Anschluss erfolgt eine Beratung und ggf. eine Weiterleitung an regionale Beratungsstellen. Die Gesundheit von Familien und Babys sowie die frühkindliche Bindung sind uns besonders wichtig. Deshalb haben wir als Konsortialpartner die Studie UPlusE über den Innovationsfonds mit auf den Weg gebracht.
Wir sind die einzige Kassenart in Deutschland, die Ihnen diese spezielle Leistung derzeit anbietet. Damit verfolgen wir das Ziel, mehr Betroffene zu einer Beratung und Behandlung zu bewegen und so die psychische Gesundheit der Schwangeren um die Geburt — und damit der zukünftigen Familie — positiv zu beeinflussen. Um die Eltern-Kind-Beziehung sowie die kindliche Gesundheit im ersten Lebensjahr zu stärken, wird UPlusE nach der Geburt bis zur U6 in einer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin fortgeführt. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite UPlusE für Eltern.
Teilnehmende Betriebskrankenkassen
Homepage der Studie UPlusE
Information für Patientinnen zu UPlusE
Flyer der Studie zu UPlusE
UPlusE-Leistungsseite in der Lebensphase Baby
Für die Studie werden die Teilnehmenden in zwei Gruppen unterteilt. Gruppe 1 erhält nach der Beantwortung der Fragebögen direkt die Information über Hinweise auf eine Depression oder andere Alltagsbelastungen. In der Vorsorgeuntersuchung werden die Ergebnisse besprochen und bei Bedarf an regionale „Psych-Behandler (Fachkräfte für Psychologie, Psychiatrie, Psychotherapie oder peripartalpsychiatrische Ambulanz) oder „Frühe Hilfen“ wie Schwangerenberatungsstellen empfohlen. Gruppe 2 hingegen erhält die Beratung wie bisher und die Ergebnisse erst zur U6.
In welche Gruppe Sie eingeteilt werden, hängt von Ihrer gynäkologischen Praxis ab, da die Praxen zufällig einer der beiden Gruppen zugeordnet werden. Der Vergleich der Ergebnisse beider Gruppen soll Hinweise darüber liefern, wie das Screening optimal eingesetzt und Schwangere am besten unterstützt werden können.
Beides ist möglich. Wenn Ihre Praxis an der Studie teilnimmt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese auf Sie zukommt. Sie können Ihre Praxis aber auch jederzeit proaktiv auf die Leistungen ansprechen.
Sie können die Praxis darauf ansprechen, ob sie die Studie unterstützen möchte. Anderenfalls müssten Sie in eine Praxis wechseln, die an der Studie teilnimmt, um die Leistungen von UPlusE in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie an der Studie teilnehmen, der Interventionsgruppe zugewiesen sind und positiv gescreent werden — also Hinweise auf eine Depression oder andere Alltagsbelastungen aufweisen —, sind auch etwaige daraus folgende Maßnahmen für Sie selbstverständlich kostenfrei. Dazu gehört zum Beispiel eine weitere Betreuung durch „Psych-Behandler (Fachkräfte für Psychologie, Psychiatrie, Psychotherapie oder peripartalpsychiatrische Ambulanz) oder „Frühe Hilfen“ wie Schwangerenberatungsstellen.
Ja. Ihre Daten werden datenschutzkonform und verschlüsselt von den Praxen an die Studienpartner übertragen und ausschließlich zweckgebunden, pseudonymisiert sowie bedarfsgerecht genutzt. Nähere Informationen finden Sie in der Elterninformation UPlusE.
Ihre Teilnahme beginnt frühestens ab der 30. Schwangerschaftswoche und läuft bis zur Geburt Ihres Kindes. Sie haben danach die Möglichkeit, weiter an UPlusE teilzunehmen, indem Sie auch mit Ihrer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin eine entsprechende Vereinbarung treffen. Dann läuft Ihre Teilnahme bis zur U6-Untersuchung Ihres Kindes, die rund um den ersten Geburtstag stattfindet. Die genaue Dauer Ihrer Teilnahme hängt also davon ab, wann Sie einsteigen und ob Sie nach der Geburt weitermachen möchten.
Grundsätzlich ja. Sie haben ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihre Teilnahme grundlos zurückziehen. Anschließend ist eine vorzeitige Beendigung nur noch aus wichtigem Grund möglich — zum Beispiel, wenn Sie umziehen, Ihre Praxis schließt oder das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin gestört ist. Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Das erfolgt zum Beispiel, wenn Sie die Fragebögen nicht ausfüllen oder Ihre behandelnde Praxis die Teilnahme an UPlusE oder einem anderen für die Studie relevanten Programm beendet.
Nein. Die Teilnahme an UPlusE bedeutet für Sie und Ihr Kind keinerlei Risiken und ist außerdem kostenfrei.